Gestern bei Gericht - Exfrau erstochen

Veröffentlicht auf von Renbo




Der Angeklagte auf dem Weg in die Zelle

Tödliche Messerstiche -
13 Jahre und Sicherungsverwahrung
Wegen Totschlages hat das Schwurgericht gestern einen 48-jährigen Angeklagten aus dem Saarland zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er hatte am 3. Oktober 2007 seine geschiedene Ehefrau mit 14 Messerstichen getötet. Nach der Tat versuchte er, sich das Leben zu nehmen und stieß das Messer zweimal in die eigene Brust.

Saarbrücken. Seit Ende März dieses Jahres beschäftigt sich das Landgericht mit einem Prozess gegen einen 48-jährigen Mann aus Illingen. Er hatte am Tag der Deutschen Einheit 2007 seine geschiedene Ehefrau (42) in ihrer Wohnung in Hüttigweiler mit 14 Messerstichen getötet. Die Anklage lautete auf Mord. Gestern ging der Prozess mit den Plädoyers und der Urteilsverkündung zu Ende.

Der Oberstaatsanwalt plädierte auf lebenslange Freiheitsstrafe. Die Tat sei Mord, heimtückisch und aus niederen Beweggründen. Der Angeklagte habe sich in die Wohnung geschlichen und das Opfer von hinten angefallen als es mit einer Freundin vor dem Computer saß. Daher solle das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen,  womit eine vorzeitige Entlassung aus der Haft ausgeschlossen ist. Wegen eines Hanges zu Gewalttaten und entsprechender Vorstrafen solle anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

Die Verteidigung wies darauf hin, dass sich der Angeklagte in einem seelischen Ausnahmezustand befunden habe. Er konnte Trennung und Ehescheidung nicht verwinden. Eine Bekannte der Familie hatte das Verhältnis des Paares mit den Worten „sie konnten nicht miteinander, sie konnten nicht ohneeinander“ geschildert. Die Tat sei überdies nach erheblichem Alkoholeinfluss geschehen, wobei die Grenze der Schuldunfähigkeit nahezu erreicht wer. Der anschließende Selbstmordversuch sei von der Anklage ebenfalls nicht gewertet worden. Daher beantragte er eine zehnjährige Freiheitsstrafe wegen Totschlages mit anschließender Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Das Schwurgericht verurteilte den Angeklagten zu 13 Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlages und folgte damit der rechtlichen Würdigung der Verteidigung. Zwar habe der Angeklagte die Frau bewusst und gewollt getötet, und die Tat sogar mit den Worten, es gebe ein „Schlachtfest“ angekündigt. Eine Freundin des Opfers hatte diese Drohung sehr ernst genommen. Als sie am Abend noch kurz in der Wohnung vorbeischauen wollte, standen schon Polizei- und Rettungsfahrzeuge vor dem Haus. Bei dem Angeklagten habe es ein ganzes Bündel von Motiven gegeben: Nichtaufgebenwollen, Verzweiflung, Perspektivlosigkeit…Bei der Strafzumessung und der angeordneten Sicherungsverwahrung sei aber das brutale Vorgehen berücksichtigt worden. Sogar als er selbst von den Messerstichen in die eigene Brust schwer verletzt war, habe er noch versucht, die Rettungskräfte zu behindern. Nicht im Alkohol sei die Ursache für die Tat zu suchen, sondern in der dissozialen Persönlichkeit des Angeklagten und seinem Hang zu Gewalttaten. Jht

 

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